Einverständniserklärung

34. Henner-Krogh-Förderpreis 2026

Ich erkläre hiermit, dass ich für unsere Musikgruppe, d.h. im Namen aller Mitwirkenden dieser Anmeldung, verbindlich unterzeichne. Die beigefügten „Richtlinien zur Durchführung und Vergabe des Henner-Krogh-Förderpreises“ habe ich zur Kenntnis genommen. Die hierin genannten Teilnahmevoraussetzungen und Anforderungen werden erfüllt.

Sollte ich/sollten wir eine Zusage zur Teilnahme erhalten:

...bin ich damit einverstanden, dass der Veranstalter (Gemeinde Sylt / Henner-Krogh-Stiftung) während der Veranstaltung im Saal, auf der Bühne sowie Backstage Ton-, Bild- und Filmaufzeichnungen anfertigt, die der Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung, des Förderpreises und der Stiftung dienen. Das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht zur beliebig häufigen, ganz oder ausschnittsweise Verwendung dieser Aufzeichnungen in allen Medien (einschließlich Onlinemedien und Sozialen Netzwerken) trete ich unwiderruflich an die Gemeinde Sylt ab. Eine Verpflichtung zur Nutzung der Rechte durch den Veranstalter besteht nicht.

Im Rahmen der Bewerbung zum Henner-Krogh-Förderpreis wird dazu aufgefordert, personenbezogene Daten in Formularen einzutragen. Diese Informationen benötigen wir zur Korrespondenz und weiteren Abwicklung aller mit dem Förderpreis im Zusammenhang stehenden Schritte. Mit der entsprechenden Nutzung und Speicherung zu diesem Zweck erklärst Du dich / ihr euch einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden nicht mit anderen Daten verknüpft oder abgeglichen, sondern nur zu dem vorgenannten Zweck verwendet. Des Weiteren dürfen persönliche Daten an die Presse und weitere Medienpartner zur Kontaktaufnahme weitergegeben werden.

Die Teilnahme an der Vorbesprechung im Congress Centrum Sylt ist Pflicht (bei Gruppen: mindestens ein/e Vertreter*in). Der Termin wird noch gesondert mitgeteilt. Ist die Gruppe bzw. der/die Interpret*in bei der Vorbesprechung nicht vertreten, erlischt die Zusage zur Teilnahme am Förderpreis. Eine Änderung dieses Termins aus organisatorischen Gründen behält sich der Veranstalter vor. Die Teilnehmer werden im Falle einer Verschiebung rechtzeitig informiert.

Die Teilnahme des Schlagzeugers an der Schlagzeug-Probe am Donnerstag, 22. Januar 2026, 17.00 Uhr ist Pflicht (gilt nur bei Verwendung eines Schlagzeugs).

Ebenso besteht die Verpflichtung für alle Musiker*innen zur Teilnahme am Soundcheck (Freitag, 23. Januar 2026, zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr). Die genaue Soundcheckzeit wird bei der Vorbesprechung festgelegt. Die Reihenfolge der Soundchecks entspricht der entgegengesetzten Auftrittsreihenfolge (die aus Fairnessgründen bei der Vorbesprechung ausgelost wird). Am gleichen Tag (23. Januar 2026) findet dann ab 19.00 Uhr die Generalprobe statt.

Sollte ich meine / sollten wir unsere Anmeldung zurückziehen, werde ich dies umgehend mitteilen.