Das Kuratorium

Als Erbin der Eheleute Frauke und Henner Krogh hat sich die Stadt Westerland verpflichtet eine kommunale Stiftung zu errichten. Die Formalien der 1998 begründeten "Henner-Krogh- Stiftung zur Förderung Sylter Musiker" sind festgelegt in einer Stiftungssatzung. Diese regelt z.B. die Namensführung und den Zweck der Stiftung, die Mittelverwendung und die Besetzung des Stiftungskuratoriums.

Das Kuratorium besteht aus sieben Personen, von denen mindestens drei der Sylter Gemeindevertretung angehören müssen. Augenblicklich sind im Kuratorium:

  • Karen Eckert
  • Günther Frank
  • Markus Gieppner
  • Silke Kerkamm
  • Katrin Kupfer
  • Lars Lunk
  • Uwe Tiedjen

Vorsitzender: Uwe Tiedjen
stellv. Vorsitzender: Günther Frank

Das Kuratorium tagt in der Regel zweimal jährlich, um über vorliegende Förderanträge zu entscheiden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre von der Insel Sylt.

Alles Weitere enthalten die "Richtlinien zur Vergabe von Mitteln der Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker".